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§ 10 “Einverständniserklärung”
(1) Jeder der im Besitz eines Originalexemplars (Original nur mit Originalunterschriften des Vorstandes) dieser Statuten ist, ist quasi Mitglied. Er verpflichtet sich dazu die Statuten sicher aufzubewahren. Alle Informationen aus den Statuten sind gewissenhaft zu lesen und es ist danach zu handeln. Wenn gar nichts anderes hilft, muss man die Statuten eben auswendig lernen, bis man sie rafft.
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