§ 5 “Ausrichtung eines Risikoabends”
(1) Jeder kommt bei der Ausrichtung dran. In der Regel geht die Ausrichtung reihum. Nach Beendigung eines Spielabends wird entweder ein Freiwilliger gesucht oder einer bestimmt, der schon länger nicht mehr dran war.
(2) Freiwilligkeit wird begrüßt. Findet sich kein Freiwilliger, wird mit Mehrheit abgestimmt, wer dran ist.
(3) Open-Air-Termine haben immer Vorrang. Bedingung ist eine Außentemperatur von mindestens 19,234° Celsius.
(4) Bei einem Indoor-Termin (natürlich auch bei einem Open-Air-Termin) hat der Ausrichter für ausreichend bequeme Sitzmöglichkeiten zu sorgen. Die Raumtemperatur muss sich im Wohlfühlbereich bewegen. Der Tisch muss so groß sein, dass das Spielbrett und Nahrung Platz hat und ausreichend Handlungsraum zur Verfügung steht.
(5) Der Ausrichter hat für gut gekühlte Getränke und kleinere Häppchen zu sorgen. Die Wahl der Häppchen bleibt dem Ausrichter zu überlassen. Ist die Wahl der Häppchen allerdings nicht ausgewogen und/oder zu gering bemessen ist eine entsprechende Geldstrafe zu entrichten. Die Höhe der Strafe wird mehrheitlich beschlossen (ausgenommen vom Stimmrecht ist der Ausrichter). Empfohlen wird mindestens 1 €, bis maximal 2,50 €.
(6a) Bei Open-Air-Terminen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit gegrillt. Für Grillfleisch oder vegetarische Köstlichkeiten nebst kleinen Beilagen hat jeder selbst zu sorgen. Der Ausrichter stellt in jedem Fall ausreichend Geschirr, Besteck, Ketchup, Senf und ganz wichtig Brot (z.B. ne Rolle Toast) zur Verfügung.
(6b) Bei Indoor-Terminen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Pizza bestellt. Somit hat der Ausrichter für eine aktuelle Pizzakarte zu sorgen und über einen funktionierenden Telefonanschluss. Damit es nicht unnötig zu einem Zeitverzug kommt muss sich jeder im Vorfeld Gedanken machen, ob der gebackene Teigfladen mit Belag klein oder groß ausfallen soll. Dementsprechend sollte auch von jedem Mitglied ausreichend Kleingeld in die Mitte des Tisches wandern, und zwar rechtzeitig bevor es klingelt (i.d.R. sind 30 - 45 min Lieferzeit realistisch). Wer mag kann dann von dem Ausrichter, für die Zeit der Verzehrung, halbwegs sauberes Besteck einfordern.
(7) Bringen Mitspieler aus schierer Spendabilität Getränke aus eigenen Restbeständen (in Abhängigkeit des Verfallsdatums) mit, hat der Ausrichter sich bei Gelegenheit an einem anderern Abend entsprechend zu revanchieren.
(8) Die Mitspieler verpflichten sich, an dem Spielabend nicht übermäßig und blind Genussmittel in sich hineinzustopfen. Zuviel Süßes schadet den Zähnen und führt in Kombination mit den anderen Leckereien zu Magenverstimmung und Unpässlichkeit (quasi Erbrechen). Auch hier gilt das allumschwebende Motto: easy~move. Wer nur frisst, um den anderen zu schädigen, wird in aller Schärfe gerügt.
(9) Als Grenze für die Aufnahme von Gerstensäften gilt Oberkante Unterlippe. Alles was darübergeht, hat gefälligst in den eigenen vier Wänden überzulaufen (oder unterwegs in Gottes freier Natur). Kann man die Schose nicht aufhalten, weil höhere Gewalt im Spiel ist (Definition “höhere Gewalt”: Fehlverhalten hinsichtlich Absatz 8 und 9 in Verbindung mit nichtdiagnostizierter Unverträglichkeit am Tatabend oder versehentlich falsche Gehirnhälfte abgegeben) bitten die Mitspieler, insbesondere der Ausrichter, um eine artgerechte Entsorgung.
(10) Sollten Getränke widererwarten ausgehen, hat der Ausrichter umgehend für Ersatz zu sorgen. Zeichnet sich ab, dass das Spiel in der nächsten halben Stunde beendet wird, ist kein Ersatz erforderlich. In diesem Fall wird allerdings ein Obulus fällig. Stumpf mindestens ein 2-Euro-Stück ins Schwein.
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